Jemand schuldet Ihnen Geld und zahlt nicht – setzen Sie offene Forderungen effektiv durch

Wer kennt das nicht? Man hat seinen Teil der Leistung erbracht, etwa als Handwerker seine Arbeit oder als Vermieter die Mietsache überlassen oder man hat jemandem Geld geliehen oder was auch immer für eine Leistung man nun erbracht hat.

Ärgerlicherweise ist derjenige, der diese Leistung entgegengenommen hat, jetzt aber nicht der Meinung, hierfür auch seinen Teil der Leistung zu erbringen, sprich: Die Rechnung zu bezahlen; die Geldforderung zu erbringen. Da steht man schnell vor der Situation, zwar eine Forderung zu haben, aber nicht genau zu wissen, wie man die auch durchsetzen kann.

Bei uns unterstützt Sie Rechtsanwältin Yvonne Batzdorf professionell bei der Durchsetzung und Eintreibung offener Forderungen. Dies kann von einem anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Klageverfahren gehen. Selbstverständlich begleitet sie Sie im Anschluss ebenfalls dabei, wenn es um die Vollstreckung der Forderung geht.

Wenn Ihre Forderung durchgesetzt werden soll, ist die Vorlage der vollständigen Unterlagen extrem wichtig. Denken Sie also bitte daran, auch alles vorzulegen, was Sie zu dem Vorgang haben. Spätestens im Gericht wird es darauf ankommen, dem Gericht darzulegen, dass die Forderung auch wirklich besteht. Da kann es schon einmal auf irgendeinen Brief ankommen, den Sie selber vielleicht für überflüssig erachtet haben. Legen Sie uns also lieber zu viel vor als zu wenig.

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